April 2004
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Anlage 15c |
Anlage 15c
AUSBILDUNGSVERTRAG IN DER ALTENPFLEGE
zwischen ______________________________________________________________________________
- Trägerin/Träger der praktischen Ausbildung1) -
und Frau/Herrn1) ___________________________________________________________________________________
geboren am _______________________________________________________________________________________
wohnhaft in _______________________________________________________________________________________
- Schülerin/Schüler1) -
mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters1)
Frau/Herrn1) ___________________________________________________________________________________
Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Evangelische Kirche nimmt ihre diakonischen Aufgaben durch das Diakonische Werk wahr. Die oben genannte Einrichtung ist dem Diakonischen Werk angeschlossen. Sie dient der Verwirklichung des gemeinsamen Werkes christlicher Nächstenliebe. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Einrichtung leisten deshalb ihren Dienst in Anerkennung dieser Zielsetzung und bilden ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit und Stellung eine Dienstgemeinschaft.
Auf dieser Grundlage wird der nachstehende Vertrag geschlossen:
§ 1
(1) Die Schülerin/Der Schüler1) wird für den Beruf einer/eines Altenpflegerin / Altenpflegers1) nach dem Altenpflegegesetz vom 17. November 2000 (BGBl. I S. 2072) in der jeweiligen Fassung in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der der Altenpflegerin und des Altenpflegers ausgebildet.
§ 2
(1) Die Ausbildung beginnt am ____________ und dauert __________ Jahre2). Im Hinblick auf die bisherige Berufsausbildung als verkürzt sich die Ausbildung um _______ Monate.
Voraussetzung für den Beginn der praktischen Ausbildung ist der Abschluß eines Schulvertrages mit der Altenpflegeschule
in .
(2) Die ersten sechs/drei1) Monate der Ausbildung sind Probezeit.
(3) Das Ausbildungsverhältnis endet unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung mit Ablauf der Ausbildungszeit, somit am ________________ .
(4) Besteht die Schülerin/der Schüler1) die staatliche Prüfung nicht oder kann sie/er1) ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht ablegen, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren/seinen1) schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Prüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
§ 3
Die praktische Ausbildung gliedert sich zeitlich und inhaltlich nach Maßgabe der Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers3), die Bestandteil dieses Vertrages ist. Sie ist im Auszug als Anlage beigefügt.
§ 4
(1) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis von der Schülerin/dem Schüler1) jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von der Trägerin/vom Träger1) der Ausbildung mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluß ordentlich gekündigt werden.
(2) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
(3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Abs. 2 Nr. 1 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen der bzw. dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind.
§ 5
Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Altenpflegegesetz und der Anlage 10 Abschnitt V der Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (AVR) in der jeweils gültigen Fassung. Sie sind im Auszug als Anlage beigefügt.
§ 6
(1) Die Trägerin/Der Träger1) der Ausbildung verpflichtet sich, der Schülerin/dem Schüler1) eine den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung entsprechende Ausbildung zu vermitteln.
(2) Die Schülerin/der Schüler1) hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen.
(3) Die Schülerin/der Schüler1) ist verpflichtet, Teile der praktischen Ausbildung, die in einer anderen Einrichtung der Trägerin/des Trägers der Ausbildung durchgeführt werden, in dieser Einrichtung abzuleisten.
§ 7
(1) Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit beträgt ________________ Stunden.
(2) Die Trägerin/Der Träger1) der praktischen Ausbildung hat die Schülerin/den Schüler1) für den Unterricht in der Altenpflegeschule von seinen Verpflichtungen in der Einrichtung freizustellen.
(3) Solange die Schülerin/der Schüler1) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt die sich aus Absatz 1 ergebende wöchentliche Ausbildungszeit in Verbindung mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
§ 8
Die Schülerin/Der Schüler1) erhält unter Fortzahlung der Ausbildungsvergütung gemäß Anlage 10 Abschnitt V § 10 Abs. 1 der AVR in jedem Kalenderjahr Erholungsurlaub unter sinngemäßer Anwendung der Anlagen 6 bzw. 6a der AVR.
§ 9
(1) Während der Ausbildung erhält die Schülerin/der Schüler1) eine Vergütung, deren Höhe sich nach der Anlage 10a AVR richtet.
Die Vergütung beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses monatlich:
€ im 1. Ausbildungsjahr,
€ im 2. Ausbildungsjahr,
€ im 3. Ausbildungsjahr.1)
(2) Die Ausbildungsvergütung wird auf ein von der Schülerin/dem Schüler1) eingerichtetes Girokonto im Inland eingezahlt, so daß die Schülerin/der Schüler1) am 15. des Monats darüber verfügen kann.
§ 10
(1) Auf die Ausbildungsvergütung werden die Sachbezüge (§ 11) angerechnet, jedoch nicht über 75 v. H. der Bruttoausbildungsvergütung hinaus.
(2) Kann die Schülerin/der Schüler1) während der Zeit, für die die Ausbildungsvergütung nach §§ 9, 10 und 12 der Anlage 10 Abschnitt V AVR fortzuzahlen ist, Sachbezüge aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, so sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten, jedoch nicht über 75 v. H. der Ausbildungsvergütung nach Abs. 1 hinaus.
§ 11
Als Nebenabrede wird die Gewährung von Personalunterkunft1) nach Maßgabe von Anlage 10/V § 7 Abs. 5 zu den AVR, die Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung1) nach Maßgabe von Anlage 10/V § 7 Abs. 6 zu den AVR oder sonstiges1) vereinbart:
Die Nebenabrede kann schriftlich gekündigt werden mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluß1), von ________________ zum ________________1).
§
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
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Ort, Datum |
Ort, Datum |
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Unterschrift dTrägerin/Träger1) |
Unterschrift Schülerin/Schüler1) |
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1) Nichtzutreffendes streichen
2) Dauer der Ausbildung gem. Altenpflegegesetz bitte eintragen
3) Noch zu erlassen, wird noch angefügt.