Aktuelle Rechtsprechung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
Fünf Jahre nach der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes warten die Versicherten, Arbeitgeber und Zusatzversorgungseinrichtungen immer noch darauf, dass die höchsten Gerichte Klarheit über die rechtliche Bewertung des Systemwechsels schaffen. In den entsprechenden Klageverfahren geht es dabei weniger um die Rechtmäßigkeit des Systemwechsels an sich; diesen hielten bisher alle befassten Gerichte für grundsätzlich zulässig. Streitpunkt ist vielmehr die Berechnung der im Gesamtversorgungssystem erworbenen Anwartschaften, die auf der Grundlage der Startgutschriften in das neue Betriebsrentenmodell übertragen wurden.
download: ganzer Artikel von Norbert Wein