Karlsruhe
· 1,7 Millionen Angestellte im öffentlichen Dienst können nach einem Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe mit einer höheren Zusatzrente rechnen. Das
OLG erklärte am Donnerstag eine Anfang 2002 in Kraft getretene Regelung der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam, mit der die
Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auch auf langjährige
Bedienstete ausgedehnt werden sollte. Dem Gericht zufolge werden durch die
Übergangsregelung der VBL die "rentenfernen" Jahrgänge unter den Angestellten
benachteiligt, also diejenigen, die am 1. Januar 2002 noch nicht 55 Jahre alt
waren - insgesamt 1,7 Millionen.
Laut OLG sind ihre bis zu diesem
Stichtag erworbenen Versorgungsansprüche nicht richtig ermittelt worden. Dadurch
würden die - auch für Rentenanwartschaften geltende - Eigentumsgarantie und der
Vertrauensschutz verletzt. Das Gericht gab der VBL aber keine konkrete
Berechnungsmethode vor, sondern entschied, dass die Tarifpartner - Bund und
Länder sowie Gewerkschaften - erst eine neue Regelung treffen müssen. Das Urteil
ist nicht rechtskräftig, das OLG hat Revision zugelassen.
Az.: 12 U
99/04 vom 22. September 2005