vkm Deutschland - Landesverband Baden -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie

Überstunden nachweisen

Arbeitnehmer müssen künftig nachweisen, dass sie Überstunden geleistet haben. Eine pauschale Behauptung reiche nicht aus, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz (Aktenzeichen 10 Sa 625/01). Die Mitarbeiter müssen detailliert darlegen, wann die Überstunden geleistet wurden und ob der Arbeitgeber diese angeordnet oder gebilligt beziehungsweise geduldet hat.

Quelle:
Newsletter der Postbank


 

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