Arbeitnehmer müssen künftig nachweisen, dass sie Überstunden geleistet haben. Eine pauschale Behauptung reiche nicht aus, urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz (Aktenzeichen 10 Sa 625/01). Die Mitarbeiter müssen detailliert darlegen, wann die Überstunden geleistet wurden und ob der Arbeitgeber diese angeordnet oder gebilligt beziehungsweise geduldet hat.
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