vkm Deutschland - Landesverband Baden -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie

Studium steuerlich voll absetzbar

Die Kosten fuer ein Studium koennen in voller Hoehe als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Studium dazu dient, die bereits erlangte berufliche Position zu erhalten. So entschied das Finanzgericht mit Urteil vom 21.8.2001 (1 K 5736/98 E) entgegen der bisherigen Rechtsprechung. Nach Ansicht des Gerichts ist es im heutigen Berufsleben notwendig, dass sich Arbeitnehmer staendig fortbilden. Auch ein Studium kann dieser Fortbildung dienen. Die Kosten sind dann voll absetzbar.

Quelle:
Newsletter der Postbank


 

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