Sachbezugswerte
Die Sachbezugs- und die Arbeitsentgeltverordnung werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung [externer Link, öffnet in eigenem Fenster] geregelt. Zum 1. Januar 2010 ändern sich jedoch die Sachbezüge.
Der Wert für Verpflegung wird auf 215,00 Euro angehoben (Frühstück: 47 Euro oder 1,57 Euro täglich, Mittag- und Abendverpflegung: je 84 Euro oder 2,80 Euro täglich). Für ein erwachsenes Kind in der Familie werden die gleichen Verpflegungswerte wie für den Lebenspartner angesetzt. Ansonsten bleibt es bei den bekannten Abschlägen.
Bei den Werten für Unterkunft und Miete wird für das gesamte Bundesgebiet ein neuer einheitlicher Wert festgelegt. Dieser wird auf 204 Euro angehoben.
Die Werte für gemieteten Wohnraum werden auf einheitlich 3,55 Euro bzw. auf einheitlich 2,88 Euro pro Quadratmeter für einfache Wohnungen festgelegt.
Die Einzelheiten lesen Sie in der
=> Sozialversicherungsentgeltverordnung [externer Link, öffnet in eigenem Fenster]