16. Februar 2006
Wenn dieser Tag etwas gezeigt hat, dann ist dies die klare Ansage:
Den kirchlichen Religionslehrerinnen und -lehrern ist ihre Arbeit ganz und gar nicht egal - sie bedeutet ihnen viel und sie wollen durch und mit ihrer Arbeit zum Profil "Kirche" beitragen, sie wollen im staatlich verordneten Kontakt mit unseren jungen Menschen zusätzlich zum schulischen Auftrag dem kirchlichen Auftrag, das Evangelium in Wort und Tat recht zu verkünden, gerecht werden.
Dass den Religionslehrerinnen und -lehrern dies auch gelingt, dies wurde ihnen ausdrücklich von dem Vertreter des Evangelischen Oberkirchenrates, Herrn Kuhn, bestätigt.
Zunächst versammelten sich die Kolleginnen und Kollegen zur Teil - MitarbeiterInnenversammlung.
Einen Eingangsimpuls zum Tage gab Dorothea Eichhorn mit einer "Engelsgeschichte":
In vier verschiedenen thematischen Arbeitsgruppen wurden dann die arbeits- und tarifrechtlichen Bedingungen des Arbeitsumfeldes reflektiert:
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Karin Lindau führte in die Arbeitsgruppen ein. Auf ihre Anregung hin sollten die Arbeitsgruppen nach dem Schema der "non violent communication" (gewaltfreie Kommunikation nach Marshall Rosenberg) arbeiten. Diese Anregung der Mitarbeitervertretung (MAV) führte zu unterschiedlichen Arbeitsergebnissen der Gruppen:
Die einen stellten glasklare Forderungen, die anderen Fragen, und wieder andere äußerten Wünsche:
Nach dem Mittagessen war der Kontakt und Austausch mit der Dienststellenleitung, dem Referat 4 des EOK vorgesehen.
Leider waren der Referent 4, Oberkirchenrat
Dr. Michael Trensky verhindert und auch sein Vertreter, Kirchenrat Wolfgang
Koch durch anderweitige Termine sehr in Eile und der ebenfalls eingeladenen
Schuldekan Rainer Starck konnte wohl auf Grund der terminlichen Enge seine Zusage
zur Teilnahme nicht einhalten. So durfte Manfred Kuhn vom EOK, Referat 4, erstmalig
als "Dienststellenleitung" unsere Wünsche und Forderungen entgegennehmen. |
Selbstverständlich werden bei derartigen Veranstaltungen üblicherweise keine Zusagen gemacht, aber immerhin konnte die Versammlung gemeinsam mit dem/den Vertreter/n des EOK/der Arbeitgeberin einige Verfahrensabsichten vereinbaren.
Bezogen auf die einzelnen Arbeitsgruppen wurde Folgendes erarbeitet und vereinbart:
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1. |
Deputatsstückelungen – mit verursacht durch die "Pflichtdeputate" der
in den Gemeinden Tätigen (GemeindediakonInnen und PfarrerInnen)– könnten dadurch unterbunden werden, indem pro
Kirchenbezirk eine „%-uale Planung“ gemacht wird z.B: Schwerpunktschulen
mit staatlicher und Schwerpunktschulen mit kirchlicher RU-Versorgung. Weniger
im ländlichen Gebiet, aber im (groß-) städtischen Raum können durch eine
Berücksichtigung dieses Blickwinkels und einer damit einhergehenden Verringerung
der Einsatzschulen die absoluten Zeitanteile für Konferenzen, Schulgottesdienste
etc. verringert werden. |
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im Bereich des organisatorischen und Verwaltungsanteils zu Gunsten der Zeit für "gelebten Religionsunterricht" umwidmen können. |
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| 2. |
- Projektunterricht an Nachmittagen (konzentriert) |
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| 3. |
Gelebter RU: Akzeptanz des RU ist auch abhängig von der Möglichkeit,
nicht nur „gehaltenen RU“ bezahlt zu bekommen (z.B: Schullandheim und andere
Aufgaben, für welche die ReligionspädagogInnen gut
ausgebildet sind) |
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| Daher wird der Evangelische Oberkirchenrat aufgefordert, sich stärker und vehementer beim Kultusministerium dafür einzusetzen, dass auch die Stunden des "gelebten RU" vom Land Baden-Württemberg erstattet werden. | |
Zu diesen Forderungen schlagen die Vertreter der Dienststellenleitung vor, gemeinsam unter Beteiligung der Schuldekaninnen und -dekane eine "AG zur Strukturfrage" ins Leben zu rufen, um an diesen Forderungen qualifiziert weiter zu arbeiten.
Dauer der AG bis zur Präsentation der Arbeitsergebnisse: 1 Jahr
Projekte etc. leben durch die Akzeptanz der RL.
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"Über die Definition von „Deputaten“ sei dies möglich", so antworten die Vertreter der Diensstellenleitung. Dafür jedoch seien Absprache mit der Erzdiözese notwendig. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf das Erfordernis des Abschmelzens von gut 19 Stellen im RU-Bereich erfahren
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ZUR INFORMATION
In den Diagnose- und Vergleichsarbeiten 2006 kommt
der RU noch nicht vor. |
Wer ist weisungsberechtigt? Schule oder Schuldekanin / Schuldekan? Wer ist verantwortlich für die Information der RL über dieses Thema? Zeitpunkt der Verbindlichkeit / Einführung / in Kraft treten?
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=> „Diese Fragen sind der Zeit / Wirklichkeit weit voraus“ (O-Ton EOK)
Da die in den verschiedenen Schulen angefangenen Maßnahmen dem EOK als Arbeitgeberin
der kirchlichen Religionslehrkräfte nicht bekannt sind, wird ein intensiver,
gegenseitiger Informationsaustausch vereinbart.
Zudem wird in einem MAV-Info
(Erscheinungstermin ca. Ende März 2006) dafür geworben, kurze Erfahrungsberichte
zu diesem Thema weiterzuleiten.
Die Vertreter des EOK stimmten der Bildung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema zu, welche durch TeilnehmerInnen mit Kompetenzen aus den verschiedenen Schularten besetzt werden soll.
Wünsche (vor allem von den Teilzeit-Kräften):
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nach dem Ende der MitarbeiterInnenversammlung formierten sich die "noch nicht Abgereisten" zum
und stellten nach einer kurzen Zusammenfassung folgende Forderungen:
zum Schluss erhielten alle den Reisesegen (von Susanne Kluge-Lorösch)
=> zur Textversion (ohne Bilder)