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Oktober 2010

November 2006

Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 19,9 %

Das Bundeskabinett hat am 2.11.2006 den Entwurf der Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 gebilligt. Im Gesetzentwurf wird u. a. der ab 1.1.2007 maßgebliche Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung bestimmt.

Ziel wird erreicht: 19,9 % nicht überschritten!

Wie  bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wird der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung mit dem oben genannten Gesetzentwurf für das Jahr 2007 von 19,5 auf 19,9 % angehoben. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz der Beitragsatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 von 25,9 auf 26,4 % angehoben.

Damit ist dem wichtigsten Ziel der Bundesregierung - bis zum Jahr 2009 den Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung ohne zusätzlichen Finanzierungsbedarf nicht über 19,9 % steigen zu lassen – für das Jahr 2007 Rechnung getragen worden. Verlässlichkeit und nachhaltig finanzielle Stabilität der Rentenfinanzen werden in den Leitlinien der Rentenpolitik der Bundesregierung groß geschrieben. Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf wird den Koalitionsfraktionen zugeleitet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

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