32. Evangelischer Kirchentag
hier: Freistellung vom Dienst
Für die Teilnahme am 32. Evangelischen Kirchentag vom 20. bis 24. Mai 2009 in Bremen können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bedarfsfall, sofern dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, Arbeitsbefreiung bis zu fünf Arbeitstagen erhalten.
Quelle: GVBl Nr. 3/2009, S. 25