Grenzwerte der Sozialversicherung für das Jahr 2008
Vorbehaltlich des Beschlusses durch den Bundesrat im November 2007 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die geplanten Werte der Rechengrößen in der Sozialversicherung bekannt gegeben. Für das kommende Kalenderjahr ist deshalb von folgenden Werten auszugehen:
1. Bezugsgröße
Die Bezugsgröße i. S. von § 18 SGB IV soll im Jahr 2008 auf 29.820 € jährlich (+ 420 € gegenüber 2007) und 2.485 € monatlich (+ 35 €) steigen. Dagegen bleibt die Bezugsgröße (Ost) im Jahr 2008 auf 25.200 € jährlich und 2.100 € monatlich. Von der Bezugsgröße werden zahlreiche Beitragsberechnungsgrundlagen abgeleitet. Die Bezugsgröße Ost findet nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Anwendung. In der Kranken- und Pflegeversicherung gelten schon seit geraumer Zeit bundeseinheitliche Werte.
2. Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2008 soll in der allgemeinen Rentenversicherung auf 63.600 € jährlich (+ 600 €) und 5.300 € monatlich (+ 50 €) steigen.
Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) soll 2008 in der allgemeinen Rentenversicherung 54.000 € jährlich (- 600 €) und 4.500 € monatlich (- 50 €) sinken.
Diese Werte gelten auch für die Arbeitslosenversicherung.
3. Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Hier gelten in den alten und neuen Bundesländern einheitliche Werte.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 3.600 € monatlich steigen.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 SGB V steigt von 47.700 € für das Jahr 2007 auf 48.150 € jährlich und 4.012,50 € monatlich für 2008. Das bedeutet eine Erhöhung um 37,50 € monatlich und um 450 € jährlich.
Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Versicherte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Grenze versicherungsfrei und privat versichert waren (§ 6 Abs. 7 SGB V), steigt für 2008 um 450 € auf 43.200 € jährlich und um 37,50 € auf 3.600 € monatlich für 2008. Sie ist zugleich Grundlage der Beitragsbemessung.
Diese Werte gelten auch für die Pflegeversicherung.