"Die Regelungen, nach denen Kinder in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei versichert werden, sind verfassungsgemäß. Dies hat das Bundessozialgericht gestern in zwei Verfahren festgestellt. In den Fällen war je ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert. Nach den nun bestätigten Regelungen sind deren Kinder von der Familienversicherung ausgeschlossen, weil der privat versicherte Elternteil mehr verdient. Außerdem dürfe nicht die Beitragsgrenze von 6.525 Mark monatlich überschritten werden. Das BSG stellte fest, dass es für die beitragsfreie Familienversicherung unerheblich sei, wie viele Kinder jemand habe oder ob die Eltern getrennt lebten. Einem Barmer-Justiziar zufolge gibt es bundesweit rund 15.000 ähnlich strittige Fälle."