Einstieg mit Zuschuss
Zum 1. Oktober 2007 wurden von der Bundesregierung eine Reihe neuer Möglichkeiten zur Qualifizierung und Beschäftigung
von jüngeren Arbeitsuchenden geschaffen. Durch Zuschüsse zum Gehalt sollen Arbeitgeber ermutigt
werden, Jüngere mit schlechten Startchancen einzustellen. Auch erwachsene Arbeitsuchende mit besonderen
Vermittlungshemmnissen erhalten durch Zuschüsse an die Arbeitgeber eine neue Perspektive.
Von der guten Entwicklung auf dem
Arbeitsmarkt profitieren nicht alle Arbeitsuchenden.
Die Erfahrungen der
Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler
zeigen: Fehlende berufliche
Qualifikation, gesundheitliche
Einschränkungen und finanzielle
Überschuldung erschweren eine erfolgreiche
berufliche Eingliederung
Jüngerer. Schlechte Startchancen
oder fehlende Ausbildung führen
auch im späteren Erwerbsleben häufig
zu lang andauernder Arbeitslosigkeit.
Und für Menschen, die längere
Zeit keine Arbeit hatten, sinken die
Chancen auf einen Arbeitsplatz noch
mehr. Um diese Spirale zu durchbrechen,
wird Arbeitgebern für die Beschäftigung
arbeitsloser Jugendlicher
und langzeitarbeitsloser Erwachsener
eine besondere Förderung angeboten.
Eingliederungszuschuss für
jüngere Arbeitnehmer
Den Eingliederungszuschuss können
Arbeitgeber erhalten, die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer unter
25 Jahren einstellen, die
- einen Berufsabschluss haben und
- mindestens sechs Monate arbeitslos waren.
Die Förderung wird höchstens
zwölf Monate gezahlt. Der Arbeitgeber
kann von 25 Prozent bis höchstens
50 Prozent der zukünftigen
Lohnkosten als Förderung erhalten.
Qualifizierungszuschuss für
jüngere Arbeitnehmer
Der Qualifizierungszuschuss ist für
Arbeitgeber gedacht, die jüngere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer
unter 25 Jahren einstellen, die
- keinen Berufsabschluss haben
und - bereits länger als ein halbes Jahr arbeitslos waren.
Entscheidend für diesen Zuschuss ist,
dass den Jugendlichen in der neuen
Stelle betriebsnahe und auf dem Arbeitsmarkt
verwertbare Kenntnisse
vermittelt werden. Mindestens 30
Prozent des Zuschusses müssen deshalb
für die Qualifizierung verwendet
werden. Hierbei können künftig
auch Ausbildungsbausteine genutzt
werden, die derzeit von den Sozialpartnern
und der Bundesregierung
entwickelt werden. Mit ihnen soll
jungen Arbeitslosen das Nachholen
eines Berufsabschlusses erleichtert
werden. Wenn eine Qualifizierung
im Betrieb nicht möglich ist, kann
diese auch auf einen Bildungsträger
übertragen werden. Die Förderung
wird höchstens zwölf Monate gezahlt.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent
der zukünftigen Lohnkosten.
Der Eingliederungs- und der Qualifizierungszuschuss
sind Ermessensleistungen.
Das bedeutet, dass die
Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler
je nach Situation des oder
der Arbeitsuchenden entscheiden,
ob der Zuschuss zur Eingliederung
notwendig ist und wie lange er geleistet
wird. Beim Eingliederungszuschuss
steht auch die Höhe der Leistung
im Ermessen der Vermittlerin
oder des Vermittlers.
Beide Zuschüsse sind bis Ende 2010
befristet.
Einstiegsqualifizierung
Jugendlicher
Das Programm zur Einstiegsqualifizierung
Jugendlicher (EQJ), das 2004
im Rahmen des Ausbildungspaktes
eingeführt wurde, hat bis heute
94 000 Jugendlichen die Möglichkeit
gegeben, ihre Fähigkeiten in der
betrieblichen Praxis zu testen. Forschungsergebnisse
zeigen, dass sich
EQJ als Türöffner für Jugendliche
bewährt hat. 62,4 Prozent der EQJAbsolventen
fanden anschließend
einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb.
Auf Grund dieses Erfolgs wurde
die Einstiegsqualifizierung jetzt gesetzlich
verankert. Die Förderung
von 40 000 betrieblichen EQJ-Plätzen
pro Jahr wird so sichergestellt.
Gefördert werden Arbeitgeber, die
Jugendlichen mit
- eingeschränkten Vermittlungsperspektiven
oder - unzureichender Ausbildungsbefähigung
oder - Lernbeeinträchtigungen
oder - sozialer Benachteiligung
die Möglichkeit bieten, in der betrieblichen
Praxis Kenntnisse zu erwerben.
Zudem können nun auch öffentliche
Arbeitgeber gefördert werden,
wenn die Einstiegsqualifizierung auf
einen dualen Ausbildungsberuf vorbereitet.
Neben einem Zuschuss in
Höhe von 192 Euro im Monat wird
dem Arbeitgeber ein pauschalierter
Anteil der Sozialbeiträge für die Jugendlichen
gezahlt. Die Einstiegsqualifizierung
wird für die Dauer von
sechs bis zwölf Monaten gefördert.
Sozialpädagogische Begleitung
und organisatorische
Unterstützung
Zusätzlich zu den Zuschüssen wurden
für Unternehmen, die sozial benachteiligte
und lernbeeinträchtigte
Jugendliche in die betriebliche Ausbildung
übernehmen, weitere Unterstützungsmöglichkeiten
geschaffen.
Sie können organisatorische Unterstützung
bei der Ausbildung oder
eine sozialpädagogische Begleitung
für ihre Auszubildenden erhalten.
Die Unterstützung gibt es auch für
Jugendliche, die im Rahmen einer
Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung
nach dem
Berufsbildungsgesetz im Betrieb
lernen.
Zuschuss zur Verbesserung
der Beschäftigungschancen
von Menschen mit
Vermittlungshemmnissen
(Job Perspektive)
Für Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose
Erwachsene mit besonderen
Vermittlungshemmnissen einstellen,
wird mit dieser neuen Leistung
im Wesentlichen ein besonderer
Zuschuss eingeführt. Dieser
Beschäftigungszuschuss bietet eine
neue Perspektive für 100 000 Menschen,
- die Arbeitslosengeld II bekommen
und - die sechs Monate lang eine aktive Vermittlung in den Arbeitsmarkt versucht haben
und - bei denen eine Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten zwei Jahre nicht zu erwarten ist.
Der Beschäftigungszuschuss beträgt
bis zu 75 Prozent des gezahlten tariflichen
oder ortsüblichen Bruttoentgelts.
Hinzu kommt der – pauschalierte
– Anteil des Arbeitgebers
zur Sozialversicherung ohne Arbeitslosenversicherung,
denn Beiträge
zur Arbeitslosenversicherung werden
während der Förderung nicht
gezahlt. Für eine Qualifizierung
während der Beschäftigung kann
der Arbeitgeber pauschalierte
Kostenzuschüsse erhalten. Für den
besonderen Aufwand zum Aufbau
von Beschäftigungsmöglichkeiten
kann der Arbeitgeber in Einzelfällen
eine Einmalzahlung erhalten. Die
Förderung eines Arbeitsplatzes ist
zunächst auf zwei Jahre befristet.
Liegen bei dem geförderten Beschäftigten
auch danach noch die Fördervoraussetzungen
vor, kann sie dauerhaft
gewährt werden.
Für eine Übergangszeit bis zum
31. März 2008 kommen als Arbeitgeber
nur Träger in Betracht, die
Maßnahmen der Arbeitsförderung
durchführen, und es können nur
Arbeiten gefördert werden, die
zusätzlich sind und im öffentlichen
Interesse liegen.
Link
Die Bundesagentur für Arbeit
hat zur Umsetzung dieser
Leistungen Arbeitshilfen/Geschäftsanweisungen
herausgegeben
und ins Internet eingestellt. Sie
finden sie unter
www.arbeitsagentur.de>>Veröffentlichungen>>Weisungen>>Arbeitgeber.