Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie BADEN
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Oktober 2010

November 2007

Einstieg mit Zuschuss

Zum 1. Oktober 2007 wurden von der Bundesregierung eine Reihe neuer Möglichkeiten zur Qualifizierung und Beschäftigung von jüngeren Arbeitsuchenden geschaffen. Durch Zuschüsse zum Gehalt sollen Arbeitgeber ermutigt werden, Jüngere mit schlechten Startchancen einzustellen. Auch erwachsene Arbeitsuchende mit besonderen Vermittlungshemmnissen erhalten durch Zuschüsse an die Arbeitgeber eine neue Perspektive.

Von der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt profitieren nicht alle Arbeitsuchenden. Die Erfahrungen der Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler zeigen: Fehlende berufliche Qualifikation, gesundheitliche Einschränkungen und finanzielle Überschuldung erschweren eine erfolgreiche berufliche Eingliederung Jüngerer. Schlechte Startchancen oder fehlende Ausbildung führen auch im späteren Erwerbsleben häufig zu lang andauernder Arbeitslosigkeit. Und für Menschen, die längere Zeit keine Arbeit hatten, sinken die Chancen auf einen Arbeitsplatz noch mehr. Um diese Spirale zu durchbrechen, wird Arbeitgebern für die Beschäftigung arbeitsloser Jugendlicher und langzeitarbeitsloser Erwachsener eine besondere Förderung angeboten.

Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer

Den Eingliederungszuschuss können Arbeitgeber erhalten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahren einstellen, die

Die Förderung wird höchstens zwölf Monate gezahlt. Der Arbeitgeber kann von 25 Prozent bis höchstens 50 Prozent der zukünftigen Lohnkosten als Förderung erhalten.

Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer

Der Qualifizierungszuschuss ist für Arbeitgeber gedacht, die jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 25 Jahren einstellen, die

Entscheidend für diesen Zuschuss ist, dass den Jugendlichen in der neuen Stelle betriebsnahe und auf dem Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermittelt werden. Mindestens 30 Prozent des Zuschusses müssen deshalb für die Qualifizierung verwendet werden. Hierbei können künftig auch Ausbildungsbausteine genutzt werden, die derzeit von den Sozialpartnern und der Bundesregierung entwickelt werden. Mit ihnen soll jungen Arbeitslosen das Nachholen eines Berufsabschlusses erleichtert werden. Wenn eine Qualifizierung im Betrieb nicht möglich ist, kann diese auch auf einen Bildungsträger übertragen werden. Die Förderung wird höchstens zwölf Monate gezahlt. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der zukünftigen Lohnkosten.

Der Eingliederungs- und der Qualifizierungszuschuss sind Ermessensleistungen. Das bedeutet, dass die Arbeitsvermittlerinnen und Arbeitsvermittler je nach Situation des oder der Arbeitsuchenden entscheiden, ob der Zuschuss zur Eingliederung notwendig ist und wie lange er geleistet wird. Beim Eingliederungszuschuss steht auch die Höhe der Leistung im Ermessen der Vermittlerin oder des Vermittlers.

Beide Zuschüsse sind bis Ende 2010 befristet.

Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Das Programm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), das 2004 im Rahmen des Ausbildungspaktes eingeführt wurde, hat bis heute 94 000 Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, ihre Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis zu testen. Forschungsergebnisse zeigen, dass sich EQJ als Türöffner für Jugendliche bewährt hat. 62,4 Prozent der EQJAbsolventen fanden anschließend einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb. Auf Grund dieses Erfolgs wurde die Einstiegsqualifizierung jetzt gesetzlich verankert. Die Förderung von 40 000 betrieblichen EQJ-Plätzen pro Jahr wird so sichergestellt.

Gefördert werden Arbeitgeber, die Jugendlichen mit

die Möglichkeit bieten, in der betrieblichen Praxis Kenntnisse zu erwerben. Zudem können nun auch öffentliche Arbeitgeber gefördert werden, wenn die Einstiegsqualifizierung auf einen dualen Ausbildungsberuf vorbereitet. Neben einem Zuschuss in Höhe von 192 Euro im Monat wird dem Arbeitgeber ein pauschalierter Anteil der Sozialbeiträge für die Jugendlichen gezahlt. Die Einstiegsqualifizierung wird für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten gefördert.

Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung

Zusätzlich zu den Zuschüssen wurden für Unternehmen, die sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche in die betriebliche Ausbildung übernehmen, weitere Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen. Sie können organisatorische Unterstützung bei der Ausbildung oder eine sozialpädagogische Begleitung für ihre Auszubildenden erhalten. Die Unterstützung gibt es auch für Jugendliche, die im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz im Betrieb lernen.

Zuschuss zur Verbesserung der Beschäftigungschancen von Menschen mit Vermittlungshemmnissen (Job Perspektive)

Für Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Erwachsene mit besonderen Vermittlungshemmnissen einstellen, wird mit dieser neuen Leistung im Wesentlichen ein besonderer Zuschuss eingeführt. Dieser Beschäftigungszuschuss bietet eine neue Perspektive für 100 000 Menschen,

Der Beschäftigungszuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des gezahlten tariflichen oder ortsüblichen Bruttoentgelts. Hinzu kommt der – pauschalierte – Anteil des Arbeitgebers zur Sozialversicherung ohne Arbeitslosenversicherung, denn Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden während der Förderung nicht gezahlt. Für eine Qualifizierung während der Beschäftigung kann der Arbeitgeber pauschalierte Kostenzuschüsse erhalten. Für den besonderen Aufwand zum Aufbau von Beschäftigungsmöglichkeiten kann der Arbeitgeber in Einzelfällen eine Einmalzahlung erhalten. Die Förderung eines Arbeitsplatzes ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Liegen bei dem geförderten Beschäftigten auch danach noch die Fördervoraussetzungen vor, kann sie dauerhaft gewährt werden.

Für eine Übergangszeit bis zum 31. März 2008 kommen als Arbeitgeber nur Träger in Betracht, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, und es können nur Arbeiten gefördert werden, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.

Link

Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Umsetzung dieser Leistungen Arbeitshilfen/Geschäftsanweisungen herausgegeben und ins Internet eingestellt. Sie finden sie unter

www.arbeitsagentur.de>>Veröffentlichungen>>Weisungen>>Arbeitgeber.

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