Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2011 14:18
Betreff: Länder-Tariftelegramm - 11. Mai 2011
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Verhandlungen über Zusatzversorgung fortgesetzt
Gestern Nachmittag wurden in Berlin die
Verhandlungen über die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL, ZVK)
fortgesetzt. Gegenstand waren vor allem die Startgutschriften der bei der
Schließung der Gesamtversorgung 2001 „rentenfernen“ Jahrgänge. Die Gespräche
verliefen insgesamt konstruktiv. Ein Ergebnis konnte aber noch nicht erzielt
werden, da die Arbeitgeberseite sich in entscheidenden Details nicht festlegen
wollte.
In den Verhandlungen sitzen auf Arbeitgeberseite Bund, Länder und
Kommunale Arbeitgeberverbände, auf Gewerkschaftsseite neben ver.di die GEW und
die dbb Tarifunion. Die Gespräche waren Anfang Dezember letzten Jahres wegen der
Länder-Tarifrunde unterbrochen worden. Hintergrund ist ein Urteil des
Bundesgerichtshofes (BGH) aus 2007, der die Startgutschriften der „Rentenfernen“
für unverbindlich erklärt und die Tarifvertragsparteien zu Nachjustierungen
aufgefordert hatte. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen
dieses BGH-Urteil nicht angenommen.
Klar ist, dass die Arbeitgeber zu
Nachbesserungen nur bei den vom BGH beanstandeten Berechnungsfaktoren bereit
sind. Weder die Systemumstellung selbst noch die Berechnung der hochgerechneten
Gesamtversorgung wurden vom BGH als unzulässig angesehen. Der BGH hatte nur
moniert, dass bestimmte Personengruppen (Akademiker, Späteinsteiger) keine
Chance hätten, die Voll-Leistung zu erreichen. Um das zu heilen, soll mit § 2
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) eine
Vorschrift des Betriebsrentengesetzes herangezogen werden, die sonst nur in der
Privatwirtschaft gilt und hier zu besseren Ergebnissen führt.
Offen ist
die entscheidende Frage, ob der Unterschied voll oder nur teilweise ausgeglichen
wird. Die Arbeitgeber setzen auf einen Teilausgleich, haben aber offiziell noch
nicht mal ein Angebot gemacht, zu welchem Teil sie den Unterschied ausgleichen
wollen.
Die Gewerkschaften haben zudem gefordert, dass auch weitere
höchstrichterliche Urteile schnellstmöglich tarifvertraglich umgesetzt werden
sollen. Es geht u.a. um die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und die
bessere Bewertung von Mutterschutzzeiten. Es ist völlig unverständlich, dass
Teile des Arbeitgeberlagers dies nach wie vor blockieren.
Die
Verhandlungen werden am 30. Mai 2011 fortgesetzt.
Berlin, den 11. Mai
2011
Gesa Bruno-Latocha
GEW-Hauptvorstand
Reifenberger Str.
21
60489 Frankfurt
Tel. 069-78973-0
tarifrunde@gew.de
www.gew.de/Laender-Tariftelegramm.html