1. Arbeiter mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung erforderlich ist
Beispiele:
1.1 Aktenhefter (Aktenkleber), soweit nicht höher eingereiht
1.2 Arbeiter bei der staatlichen Reblausbekämpfung, soweit nicht höher eingereiht
1.3 Arbeiter, die nicht einfache hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten (z.B. Zubereiten von Kaltverpflegung) oder an Maschinen (z.B. Kartoffelschälmaschinen, Gemüseputzmaschinen, Geschirrspülmaschinen) arbeiten
1.4 Arbeiter, die Speisen und Getränke zutragen und auch kassieren
1.5 Arbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf als Beiköche, soweit nicht höher eingereiht
1.6 Arbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Näher, Plätter (Bügler, Mangler) oder Wäscher, soweit nicht höher eingereiht
1.7 Desinfektionshelfer, soweit nicht höher eingereiht
1.8 Klärarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
1.9 Pförtner, soweit nicht höher eingereiht
2. und 3. (nicht besetzt)
4. Arbeiter der Lohngruppe 1 Nr. 1 nach dreijähriger Bewährung in dieser Lohngruppe
5. (nicht besetzt)
6. Ferner:
6.1 Haus- und Hofarbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
6.2 Hilfsarbeiter auf Sportplätzen nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
6.3 Hilfsarbeiter in Archiven nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
6.4 Hilfsarbeiter in Druckereien nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohn-gruppe 1
6.5 Hilfsarbeiter in Laboratorien
6.6 Hilfsarbeiter in Lagern nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
6.7 Maschinenputzer, soweit nicht höher eingereiht
6.8 Ofenheizer (Raumbeheizer)
6.9 Reiniger von Werkstätten und Maschinenhallen
6.10 Wächter nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
6.11 Wagenwäscher
Dazu:
11. In der Binnenschiffahrt
Beispiel zu 1.:
11.1.1 Bordarbeiter (ungelerntes Boots-, Geräte- und Schiffspersonal), soweit nicht höher eingereiht
12. In Brennereien und Mostereien
Beispiele zu 1.:
12.1.1 Brennereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
12.1.2 Mostereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
13. In der Eichverwaltung
Zu 6:
13.6.1 Hilfsarbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
15. In Galerien, Museen und Schlössern
Beispiele zu 1.
15.1.1 Galeriearbeiter, soweit nicht höher eingereiht
15.1.2 Museumsarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
15.1.3 Schloßarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
16. Im Gartenbau
Beispiel zu 1
16.1.1 Gartenarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
18. Im Gesundheitswesen
Beispiele zu 1.:
18.1.1 Anatomiehelfer, soweit nicht höher eingereiht
18.1.2 Badewärter (Badegehilfen) *) in medizinischen Bädern, soweit nicht höher eingereiht
*) Arbeiter mit entsprechenden einschlägigen Arbeiten in Kurmittelhäusern (z.B. Inhalatorien, Moorbädern) stehen den Badewärtern (Badegehilfen) in medizinischen Bädern gleich.
18.1.3 Moorköche *) und Fangozubereiter, soweit nicht höher eingereiht
*) Dazu gehören auch entsprechende Arbeiten in der Schlickaufbereitung.
18.1.4 Moormüller *), soweit nicht höher eingereiht
*) Dazu gehören auch entsprechende Arbeiten in der Schlickaufbereitung.
Zu 6.:
18.6.1 Badewärter (Badegehilfen) *).nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
*) Arbeiter mit entsprechenden einschlägigen Arbeiten in Kurmittelhäusern (z.B. Inhalatorien, Moorbädern) stehen den Badewärtern (Badegehilfen) in medizinischen Bädern gleich.
18.6.2 Arbeiter in Heilbädern, die Heilwasser ausgeben und Trinkbrunnen pflegen *), nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
*) Hierzu gehören auch die Arbeiter, die Trinkgefäße ausgeben.
18.6.3 Arbeiter als Wärter für Liegewiesen und Lesesäle nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
20. In der Landwirtschaft
Beispiel zu 1.:
20.1.1 Landwirtschaftliche Arbeiter, soweit nicht höher eingereiht
22. In Molkereien
Beispiel zu 1.:
22.1.1 Molkereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
24. In der Polizeiverwaltung
Zu 6.:
24.6.1 Hausarbeiter (Unterkunftarbeiter), soweit nicht höher eingereiht
24.6.2 Hilfsarbeiter in Kammern nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1
25. In der Seeschiffahrt
Beispiel zu 1.:
25.1.1 Decksleute (ungelerntes Boots-, Geräte- und Schiffspersonal), soweit nicht höher eingereiht
28. Im Vermessungswesen
Zu 6.:
28.6.1 Hilfsarbeiter im Außendienst
30. Im Wasserbau (außer in Baden-Württemberg und Bayern)
Beispiele zu 1.:
30.1.1 Arbeiter, die auf Bauhöfen, Schirrhöfen, Tonnenhöfen, Werften und in Werkstätten mit dem Aufschleppen und Verholen von Fahrzeugen, mit dem Entrosten und Anstreichen von Geräten und Schiffen, dem Abklopfen der instandzusetzenden Fahrzeuge und mit gleichwertigen Arbeiten beschäftigt werden, soweit nicht höher eingereiht
30.1.2 Schleusenarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
30.1.3 Wasserbauarbeiter (Küstenschutz-, Landgewinnungs- und Streckenunterhaltungsarbeiter), soweit nicht höher eingereiht
30.1.4 Wehrarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
31. Im Weinbau
Beispiele zu 1.:
31.1.1 Kellereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
31.1.2 Rebarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
Dazu in den Ländern:
Niedersachsen
71. In der Staatlichen Moorverwaltung
Beispiele zu 1.:
71.1.1 Arbeiter mit folgenden Hilfsarbeiten:
Anpflanzung und Pflegearbeiten in Aufforstungsflächen, Pflanzgärten und Windschutzstreifen
Einfache Hof-, Speicher- und Stallarbeiten
71.1.2 Kultivierungsarbeiter, soweit nicht höher eingereiht
71.1.3 Landwirtschaftliche Arbeiter, soweit nicht höher eingereiht