MTArb, Anlage: Lohngruppenverzeichnis zum MTArb

MTArb Lohngruppe 2

1. Arbeiter mit Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung erforderlich ist

Beispiele:

1.1 Aktenhefter (Aktenkleber), soweit nicht höher eingereiht

1.2 Arbeiter bei der staatlichen Reblausbekämpfung, soweit nicht höher eingereiht

1.3 Arbeiter, die nicht einfache hauswirtschaftliche Arbeiten verrichten (z.B. Zubereiten von Kaltverpflegung) oder an Maschinen (z.B. Kartoffelschälmaschinen, Gemüseputzmaschinen, Geschirrspülmaschinen) arbeiten

1.4 Arbeiter, die Speisen und Getränke zutragen und auch kassieren

1.5 Arbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf als Beiköche, soweit nicht höher eingereiht

1.6 Arbeiter ohne abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf als Näher, Plätter (Bügler, Mangler) oder Wäscher, soweit nicht höher eingereiht

1.7 Desinfektionshelfer, soweit nicht höher eingereiht

1.8 Klärarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

1.9 Pförtner, soweit nicht höher eingereiht

2. und 3. (nicht besetzt)

4. Arbeiter der Lohngruppe 1 Nr. 1 nach dreijähriger Bewährung in dieser Lohngruppe

5. (nicht besetzt)

6. Ferner:

6.1 Haus- und Hofarbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

6.2 Hilfsarbeiter auf Sportplätzen nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

6.3 Hilfsarbeiter in Archiven nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

6.4 Hilfsarbeiter in Druckereien nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohn-gruppe 1

6.5 Hilfsarbeiter in Laboratorien

6.6 Hilfsarbeiter in Lagern nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

6.7 Maschinenputzer, soweit nicht höher eingereiht

6.8 Ofenheizer (Raumbeheizer)

6.9 Reiniger von Werkstätten und Maschinenhallen

6.10 Wächter nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

6.11 Wagenwäscher

Dazu:

11. In der Binnenschiffahrt

Beispiel zu 1.:

11.1.1 Bordarbeiter (ungelerntes Boots-, Geräte- und Schiffspersonal), soweit nicht höher eingereiht

12. In Brennereien und Mostereien

Beispiele zu 1.:

12.1.1 Brennereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

12.1.2 Mostereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

13. In der Eichverwaltung

Zu 6:

13.6.1 Hilfsarbeiter nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

15. In Galerien, Museen und Schlössern

Beispiele zu 1.

15.1.1 Galeriearbeiter, soweit nicht höher eingereiht

15.1.2 Museumsarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

15.1.3 Schloßarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

16. Im Gartenbau

Beispiel zu 1

16.1.1 Gartenarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

18. Im Gesundheitswesen

Beispiele zu 1.:

18.1.1 Anatomiehelfer, soweit nicht höher eingereiht

18.1.2 Badewärter (Badegehilfen) *) in medizinischen Bädern, soweit nicht höher eingereiht

*) Arbeiter mit entsprechenden einschlägigen Arbeiten in Kurmittelhäusern (z.B. Inhalatorien, Moorbädern) stehen den Badewärtern (Badegehilfen) in medizinischen Bädern gleich.

18.1.3 Moorköche *) und Fangozubereiter, soweit nicht höher eingereiht

*) Dazu gehören auch entsprechende Arbeiten in der Schlickaufbereitung.

18.1.4 Moormüller *), soweit nicht höher eingereiht

*) Dazu gehören auch entsprechende Arbeiten in der Schlickaufbereitung.

Zu 6.:

18.6.1 Badewärter (Badegehilfen) *).nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

*) Arbeiter mit entsprechenden einschlägigen Arbeiten in Kurmittelhäusern (z.B. Inhalatorien, Moorbädern) stehen den Badewärtern (Badegehilfen) in medizinischen Bädern gleich.

18.6.2 Arbeiter in Heilbädern, die Heilwasser ausgeben und Trinkbrunnen pflegen *), nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

*) Hierzu gehören auch die Arbeiter, die Trinkgefäße ausgeben.

18.6.3 Arbeiter als Wärter für Liegewiesen und Lesesäle nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

20. In der Landwirtschaft

Beispiel zu 1.:

20.1.1 Landwirtschaftliche Arbeiter, soweit nicht höher eingereiht

22. In Molkereien

Beispiel zu 1.:

22.1.1 Molkereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

24. In der Polizeiverwaltung

Zu 6.:

24.6.1 Hausarbeiter (Unterkunftarbeiter), soweit nicht höher eingereiht

24.6.2 Hilfsarbeiter in Kammern nach einjähriger Bewährung als solche in der Lohngruppe 1

25. In der Seeschiffahrt

Beispiel zu 1.:

25.1.1 Decksleute (ungelerntes Boots-, Geräte- und Schiffspersonal), soweit nicht höher eingereiht

28. Im Vermessungswesen

Zu 6.:

28.6.1 Hilfsarbeiter im Außendienst

30. Im Wasserbau (außer in Baden-Württemberg und Bayern)

Beispiele zu 1.:

30.1.1 Arbeiter, die auf Bauhöfen, Schirrhöfen, Tonnenhöfen, Werften und in Werkstätten mit dem Aufschleppen und Verholen von Fahrzeugen, mit dem Entrosten und Anstreichen von Geräten und Schiffen, dem Abklopfen der instandzusetzenden Fahrzeuge und mit gleichwertigen Arbeiten beschäftigt werden, soweit nicht höher eingereiht

30.1.2 Schleusenarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

30.1.3 Wasserbauarbeiter (Küstenschutz-, Landgewinnungs- und Streckenunterhaltungsarbeiter), soweit nicht höher eingereiht

30.1.4 Wehrarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

31. Im Weinbau

Beispiele zu 1.:

31.1.1 Kellereiarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

31.1.2 Rebarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

Dazu in den Ländern:

Niedersachsen

71. In der Staatlichen Moorverwaltung

Beispiele zu 1.:

71.1.1 Arbeiter mit folgenden Hilfsarbeiten:

Anpflanzung und Pflegearbeiten in Aufforstungsflächen, Pflanzgärten und Windschutzstreifen

Einfache Hof-, Speicher- und Stallarbeiten

71.1.2 Kultivierungsarbeiter, soweit nicht höher eingereiht

71.1.3 Landwirtschaftliche Arbeiter, soweit nicht höher eingereiht