Kindergeld
die aktuelle Seite hierzu können Sie ersehen unter:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld
(externer link)
besser und aktueller kann das Thema nicht erklärt werden!
Wesentlichen Änderungen ab dem 1. Januar 2010 im Überblick:
Familienleistungsgesetz
Das Kindergeld steigt jeweils monatlich für erste und zweite Kinder auf 184 Euro, für dritte Kinder auf 190 Euro sowie für vierte und weitere Kinder auf 215 Euro.
Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer auf 7.008 Euro jährlich angehoben. Davon profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben oder Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen.
Familien unterstützende Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Näheres unter: [externer Link, öffnet in eigenem Fenster] Kinderbetreuungskosten
Links
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Bundeskindergeldgesetz
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Kindergeldmerkblatt 2011 - Kurzfassung [59 KB]
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Kindergeldmerkblatt 2011 [989 KB]
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Unterbrechungsverhinderung beim Kindergeldbezug
INFO: Familienkasse bei der zuständigen Agentur für Arbeit