Seit 1. Januar 1998 gelten Darlehensrichtlinien (zuletzt geändert durch Durchführungsbestimmungen... Ziff. II, GVBl. Nr.12/2001 S.238), nach denen nur noch KFZ-Darlehen gewährt werden können. In den Richtlinien heißt es dazu:
Den in unmittelbaren Dienst der Evangelischen Landeskirche
stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (mit Ausnahme der geringfügig
und ehrenamtlich Beschäftigten) können während der ersten
fünf Jahre seit ihrer Einstellung im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Mittel auf Antrag Darlehen zur Beschaffung von neuen und gebrauchten
Kraftfahrzeugen gewährt werden, wenn die Antragstellerin / der Antragsteller
das Kraftfahrzeug zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer / seiner
regelmäßigen Dienstaufgaben unabweisbar benötigt. Hierbei
zählen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle nicht als
Dienstfahrten.
Die Darlehen werden auf formlosen schriftlichen Antrag unter
Angabe des Kaufpreises gewährt.
Darlehen werden nur für KFZ gewährt, die schadstoffarm (Euronorm) oder mit Katalysator ausgerüstet sind.
Maximale Höhe der Darlehen sind 50% des Kaufpreises bis
zu 4.500,00
Bei Darlehen über 2.000,00 muß eine
Vollkaskoversicherung (Selbstbeteiligung 325,00 ) abgeschlossen
werden.
BEZUG:
-Baden
Tel: 07641 - 93 58 48
INFO: EOK, Kapitalienverwaltungsanstalt,
H. Ehret
Tel: 0721 - 9175-719