Für Dienstreisen und -fahrten können vom EOK Fahrkarten für die DB bezogen werden, wenn sie rechtzeitig bestellt werden und die Dienstreise oder -fahrt direkt mit dem EOK abgerechnet werden kann (z.B.: Fahrt der landeskirchlichen Angestellten zur Mitarbeiterversammlung).
Vorteil für MitarbeiterInnen: Der Fahrpreis muß nicht ausgelegt werden.
Vorteil für die Landeskirche: Sie spart Geld, da die Fahrkarte
durch das Großkundenabo nur etwa 60% kostet. Fahrkarten mit Bahncard
sind also noch günstiger und haben nach dem
Dienstreisekostengesetz Vorrang
(auch bei privater Bahn-Card)
Diese Aussage stimmt allerdings nur nach dem bisherigen Tarifsystem der
DB.
INFO: EOK, Personalverwaltung, Fr.
Winnai
Tel: 0721 - 9175-758