Nach acht Jahren steht der Bewährungsaufstieg in die Vergütungsgruppe BAT IVa an, und Grundlage war eine aktuelle Beurteilung durch die/den Dienstvorgesetzte/n. Auf Vorschlag der MAV ist dies nun anders geregelt, wodurch zeitgleich der § 4 Verordnung zum Diplom-Religionspädagogen-Gesetz modifiziert wurde.
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1. |
Zum Ende der Probezeit erhält das Personalreferat auf
dem Dienstweg einen Bericht aus der Einsatzgemeinde über die
neue Mitarbeiterin, den neuen Mitarbeiter. |
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2. |
In der Probezeit erfolgt ein Unterrichtsbesuch seitens
der Schuldekanin /des Schuldekans. |
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3. |
Nach angemessener Einarbeitung wird vom Ältestenkreis mit der
Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter ein Dienstplan erstellt
und dem Personalreferat auf dem Dienstweg zur Genehmigung vorgelegt. |
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4. |
Nach dem ersten Dienstjahr wird ein Tätigkeitsbericht erstellt, (mit Stellungnahme des Ältestenkreis oder des zugeordneten Gremiums), dem Personalreferat vorgelegt und mit der Landeskirchlichen Beauftragten ein Gespräch darüber geführt. |
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Nach dem ersten Dienstjahr Höhergruppierung von BAT Vb nach BAT IVb gemäß § 5 AR-Ang, Einzelgruppenplan 13 |
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5. |
Nach dem dritten Dienstjahr erneute Vorlage eines Tätigkeitsberichtes mit
Gewicht auf eingetretene Veränderungen, Besonderheiten usw., wiederum mit Stellungnahme
der Gemeinde oder des Bezirks und über den Dienstweg. Danach erfolgt ein Gespräch
über den Bericht im Personalreferat. In diesem vierten Dienstjahr erfolgt ein
weiterer Unterrichtsbesuch seitens der Schuldekanin /des Schuldekans. |
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6. |
Im siebten Dienstjahr erneute Vorlage
eines Berichtes mit einem Gespräch im Personalreferat. |
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7. |
Dokumentiert werden in der Personalakte:
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8. |
Durch die Landeskirchliche Beauftragte erfolgt gegen Ende des achten Dienstjahres eine Weisung an die Personalverwaltung zur Höhergruppierung mit dem Hinweis, dass nach Aktenlage diese Höhergruppierung gerechtfertigt ist. |
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Nach Ablauf des 8. Dienstjahres Eingruppierung in BAT IVa gemäß § 5 AR-Ang, Einzelgruppenplan 13 |
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Karlsruhe im Januar 2003, Annemarie Andritschky, Landeskirchliche Beauftragte für GD |
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