Fort- und Weiterbildung
Seit 1. Juli 2004 haben Beschäftigte in Kirche und Diakonie der Evangelischen Landeskirche in Baden und ihrer Diakonie durch die Arbeitsrechtsregelung zu Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung (AR-FWB) einen Anspruch auf Fortbildung.
Der Umfang des Anspruches und die weiteren Einzelheiten sind in der Arbeitsrechtsregelung leicht verständlich nachzulesen.
=> AR-FWB (Arbeitsrechtsregelung zu Maßnahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung)
=> DV zur AR-FWB (Dienstvereinbarung im Bereich der Fort- und Weiterbildung) gilt nur für Beschäftigte der Evang. Landeskirche in Baden
=> FWB-Gesamtprogramm (geht den landeskirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern jährlich kostenfrei zu und ist in jedem Pfarramt einzusehen)
=> Balintgruppe
=> PPF (Pastoral-Psychologische-Fortbildung)
=> Studienreisen
=> Supervision
Ab 2011 dürfen übrigens durch die Neuregelung der Einkommensteuer-Richtlinien Beschäftigte Kosten für Fort- und Weiterbildungen wieder selbst begleichen und sich diese vom Arbeitgeber voll oder teilweise (je nach Kategorie der Fortbildung) erstatten lassen ohne dies als geldwerten Vorteil versteuern zu müssen.
INFO: EOK, Abteilung Personalförderung, Kirchenrat Pfarrer Helmut Strack
Tel: 0721 - 9175-214