Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie BADEN
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Gewerkschaft für Kirche und Diakonie - B A D E N

normale Ansicht      --      kontrastreiche Ansicht
Oktober 2010

Februar 2009

Freizeiten

1. Bereich TVöD

Freizeiten, Rüsten oder Fortbildungen, die selbst durchgeführt werden, werden arbeitszeitmäßig nach den Regelungen des § 8 Absatz 4 TVöD abgerechnet. Dieser § jedoch verweist derzeit noch auf die ehemaligen Regelungen des 15 Absatz 6a BAT.

Zur Berechnung der Arbeitszeit, des Zeitausgleichs und der evtl. anfallenden Zeitzuschläge hat der vkm ein Formular erstellt. (Download: siehe unten)

2. Bereich AVR

Für den AVR-Anwenderbereich wird auf die badische Sonderregelung des § 9h der AVR verwiesen.

3. Downloadbereich

=> download: Formular zur Arbeitszeitabrechnung von Freizeiten (38 KB)
=> download: WORD - Formular zur Arbeitszeitabrechnung von Freizeiten (62 KB)
=> Arbeitszeit
=> Arbeitszeitgesetz
=> Überstunden
=> Zeitzuschläge
home 1. |     news 2. |     vkm-Info 3. |     infothek 4. |     Entgelttabellen 5. |     wir über uns 6. |     Termine 7. |     Kontakt & Impressum 8. ]