Fahrkarten

Schon aus ökologischen Gründen sollte - wann immer nur irgend möglich - mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren werden.
Seit dem 1. Juli 1995 werden von den kirchlichen Arbeitgebern (vor allem vom EOK) auch nur noch in Ausnahmefällen mit triftigen Gründen (§ 4 Abs. 1 kirchliches Dienstreisekostengesetz) Fahrtkosten bei PKW-Benutzung erstattet.

Fahrkarten der DB für Dienstfahrten, welche vom EOK bezahlt werden müssen, können rechtzeitig vorher beim EOK angefordert werden.  

  INFO: EOK, Personalverwaltung
            Fr. Winnai
            Tel:  0721 - 9175-758