Schon aus ökologischen Gründen sollte - wann immer
nur irgend möglich - mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren
werden.
Seit dem 1. Juli 1995 werden von den kirchlichen Arbeitgebern (vor allem vom EOK) auch nur noch in
Ausnahmefällen mit triftigen Gründen (§ 4 Abs. 1
kirchliches Dienstreisekostengesetz) Fahrtkosten bei PKW-Benutzung erstattet.
Fahrkarten der DB für Dienstfahrten, welche vom EOK bezahlt werden müssen, können rechtzeitig vorher beim EOK angefordert werden.
INFO: EOK, Personalverwaltung
Fr. Winnai
Tel: 0721 - 9175-758