Kirchliches Gesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsrechtsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelischen Landeskirche in Baden und im Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche in Baden
so heißt diese Gesetz mit der vollen Überschrift, und die besagt eigentlich schon alles:
In der Badischen Landeskirche werden tarifliche Verträge für Arbeiter und Angestellte nicht zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und geschlossen, sondern in einem Gremium, in dem Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen paritätisch vertreten sind, der
Die Sitze der ArbeitnehmerInnen teilen sich der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen und der vkm-Baden (Verband kirchlicer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)
Dieses Verfahren nennt man: