Arbeitsrechtliche Kommission (ARK)
Die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) ist ein Gremium zur Festlegung arbeits- und tarifrechtlicher Grundlagen für die Beschäftigten in Kirche und Diakonie. Sie vereinbart die Rahmenbedingungen für die kirchlichen und diakonischen Beschäftigten und hat dadurch eine ähnliche Funktion wie Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam. Die ARK ist beispielsweise für die Übernahme von Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes (TVöD), für die Übernahme der Arbeits-Vertrags-Richtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes der EKD oder für die Vereinbarung von Einzelgruppenplänen zuständig.
Der TVöD gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Fällen, in denen die ARK keine eigene Regelung vereinbart hat.
Die ARK ist paritätisch besetzt. Zehn Vertreter werden vom EOK und dem Diakonischen Werk der Evangelischen Landeskirche in Baden e.V. benannt, je fünf Vertreter durch den Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen und durch den vkm.
Das folgende Schaubild mag die Struktur der innerkirchlichen Interessenvertretung verdeutlichen:
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VertreterInnen der | |||
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(5 vom vkm und 5 vom Gesamtausschuss entsandt) |
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der Dienstgeber |
ARK-Mitglieder