vkm Deutschland - Landesverband Baden -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie

Dritter Weg

Die Kirchen praktizieren im Arbeitsrecht einen vom öffentlichen Dienst unterschiedenen, sog. Dritten Weg.
Unter dem ersten Weg versteht man, dass die arbeitsrechtlichen Bedingungen allein durch den Arbeitgeber festgelegt und bestimmt werden. (das sogenannte Heimleiter- oder Gemeindevorsteherprinzip). Der zweite Weg bezeichnet das Aushandeln der Arbeitsbedingungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden mit Streik, Aussperrung und Tarifverträgen.
Beim Dritten Weg werden Arbeits- und tarifrechtliche Grundlagen durch die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) festgelegt. Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz, in dem dieser Dritte Weg geregelt ist, betont in besonderem Maße die Dienstgemeinschaft zwischen Dienstgebern (Arbeitgeberseite) und Dienstnehmern (Arbeitnehmerseite)
 
  


 

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