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Im "DIENSTPLAN" finden
die ganzen Überlegungen und Planungen letztendlich ihren Niederschlag.
Im Dienstplan wird genau aufgeführt, welche Aufgaben und Tätigkeitsfelder
mit welcher Zeitausstattung bearbeitet werden sollen. Dabei
soll der Dienstplan durchaus die Wirklichkeit vor Ort wiedergeben.
Somit ist auch das Erfordernis einer turnusmäßigen Überprüfung,
Aktualisierung oder Korrektur einsehbar (siehe
F). Ein Muster /einen Vorschlag zur Erstellung des Dienstplanes
finden Sie ganz unten.
Bei der Erstellung oder Veränderung eines Dienstplanes
für eine Gemeindediakonin oder einen Gemeindediakon sind jedoch
allgemeingesetzliche, kirchenrechtliche, tarifrechtliche
und verordnungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Die wichtigsten
Vorschriften sind in den folgenden Seiten aufgeführt:
"§ 4
........ (3) Nähere Einzelheiten der Aufgaben und des Arbeitsverhältnisses
werden in einer allgemeinen Dienstanweisung geregelt, die Bestandteil
des Arbeitsvertrages wird. ............
§ 5
.......... (6) Die allgemeine Dienstanweisung gemäß § 4 Abs. 3
wird in einem Dienstplan konkretisiert. Diesen legt bei gemeindlichem
Einsatz - unter Berücksichtigung der bezirklichen Planungen
- der Ältestenkreis, bei bezirklichem Einsatz der Bezirkskirchenrat
und die zuständigen Bezirksgremien jeweils im Einvernehmen mit
dem Evangelischen Oberkirchenrat und im Benehmen mit dem Diplom-Religionspädagogen
/ der Diplom-Religionspädagogin fest. Bei hauptamtlichem Schuldienst
gilt der vorzulegende Stundenplan als Dienstplan."
Kirchliches Gesetz über den Dienst der Diplomreligionspädagogen
und Diplomreligionspädagoginnen, insbesondere der Gemeindediakone
und Gemeindediakoninnen (Dipl.-Religionspädagogengesetz) vom
22 April 1996 Recht der Evangelischen Landeskirche
in Baden Nr. 470.100
".......... 2. Der Dienstauftrag
umfaßt insbesondere Aufgaben der Gemeindegruppenarbeit,
der Seelsorge und des Unterrichts. Die möglichen Aufgaben
sind in § 1 Verordnung zum Diplom-Religionspädagogengesetz
vom 23. Juli 1996 benannt. Die Gewichtung der im Dienstplan
festzulegenden Aufgaben richtet sich zuerst nach den Erfordernissen
der Gemeinde. Dabei werden nach Möglichkeit Schwerpunkte
der Ausbildung und der Fähigkeiten der/des Gemeindediakonin/-diakons
berücksichtigt."
Allgemeine
Dienstanweisung gem. § 4 Abs. 3 RPG für Gemeindediakoninnen
und Gemeindediakone in der Gemeinde
Eine vorgeschriebene Form für den Dienstplan
gibt es nicht; er sollte jedoch übersichtlich die Schwerpunkte
erkennen lassen, eine klare zeitliche Gewichtung beinhalten
und die in Frage kommenden Regelungen (siehe oben) beachten.
Ein mögliches Beispiel eines Dienstplans steht unter dem folgenden
link als WORD-Dokument zur Verfügung:
DIENSTPLAN.doc
sollten
Sie mit WORD 6.0 arbeiten, klicken
Sie hier
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