April 2003

Überleitung
- West -

Überleitung West

ÜBERLEITUNG 2001 

AVR - Fassung West -

1.      Die Grundvergütungen werden
        ab 01. September 2001 um 2,4 v. H. erhöht.

2.      Ortszuschläge, Kinderzuschlag
        a)      Der Ortszuschlag wird
                ab 01.September 2001 um 2,4 v.H. erhöht.
        b)      Der Kinderzuschlag beträgt ab dem 01. September 2001 169,58 DM
        c)      Die Kindererhöhungsbeträge für das zweite und jedes weitere Kind in Höhe von 50,- DM, 40,- DM und 30,- DM sowie für das erste zu berücksichtigende Kind von 10,- DM bleiben unverändert.

3.      Die allgemeine Zulage
        nach Anlage 7 wird ab 01. September 2001 um 2,4 v.H. erhöht.

4.      Der Einsatzzuschlag nach
        Anlage 8a beträgt ab 01. September 2001 28,85 DM.

5.      Ausbildungsvergütungen
        Die Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden, der Schülerinnen/der Schüler in der Kranken- und in der Entbindungspflege und in der Krankenpflegehilfe sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge der Praktikanten/Praktikantinnen und der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum werden ab 01. September 2001 um 2,4 v. H. erhöht.

6.      Anlage 14 AVR - Regelung über die Gewährung einer Zuwendung
        Die Übergangsregelung zu § 2 wird wie folgt geändert:
        a)      In Abs. 1 wird die Zahl „87,86“ durch die Zahl „85,00“ und die Worte „01. September 2001“ durch die Worte „01. September 2002“ ersetzt.
        b)      Abs. 2 erhält folgende Fassung:
                „(2) Der Bemessungssatz ist für voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für zu ihrer Ausbildung Beschäftigte (Anlage 10 der AVR) ab 01. September 2001 anzuwenden.“
        c)      In Abs. 3 wird die Zahl „89,00“ durch die Zahl „86,91“ ersetzt.