April 2003
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Überleitung |
Überleitung West
ÜBERLEITUNG 2001
AVR - Fassung West -
1. Die Grundvergütungen werden
ab 01. September 2001 um
2,4 v. H. erhöht.
2. Ortszuschläge, Kinderzuschlag
a) Der
Ortszuschlag wird
ab
01.September 2001 um 2,4 v.H. erhöht.
b) Der
Kinderzuschlag beträgt ab dem 01. September 2001 169,58 DM
c) Die
Kindererhöhungsbeträge für das zweite und jedes weitere Kind in Höhe von 50,-
DM, 40,- DM und 30,- DM sowie für das erste zu berücksichtigende Kind von 10,-
DM bleiben unverändert.
3. Die allgemeine Zulage
nach Anlage 7 wird ab 01.
September 2001 um 2,4 v.H. erhöht.
4. Der Einsatzzuschlag nach
Anlage 8a beträgt ab 01.
September 2001 28,85 DM.
5. Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen
der Auszubildenden, der Schülerinnen/der Schüler in der Kranken- und in der
Entbindungspflege und in der Krankenpflegehilfe sowie die Entgelte und Verheiratetenzuschläge
der Praktikanten/Praktikantinnen und der Ärzte/Ärztinnen im Praktikum werden
ab 01. September 2001 um 2,4 v. H. erhöht.
6. Anlage 14 AVR - Regelung über die Gewährung
einer Zuwendung
Die Übergangsregelung zu
§ 2 wird wie folgt geändert:
a) In
Abs. 1 wird die Zahl „87,86“ durch die Zahl „85,00“ und die Worte „01. September
2001“ durch die Worte „01. September 2002“ ersetzt.
b) Abs.
2 erhält folgende Fassung:
„(2)
Der Bemessungssatz ist für voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter und für zu ihrer Ausbildung Beschäftigte (Anlage 10 der AVR) ab
01. September 2001 anzuwenden.“
c) In
Abs. 3 wird die Zahl „89,00“ durch die Zahl „86,91“ ersetzt.