April 2003
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EGP 60 |
60. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schreibdienst, Sekretariat und Verwaltungsdienst (K)
Vergütungsgruppe X
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
vorwiegend mechanischen Tätigkeiten
Vergütungsgruppe IX
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 1. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z.
B. als Telefonistinnen und Telefonisten, Botinnen und Boten, Pförtnerinnen und
Pförtner, Schreibkräfte) mit einfachen Tätigkeiten
Vergütungsgruppe IXa
4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie
zu 3. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IX
Vergütungsgruppe VIII
5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung mit schwierigeren Tätigkeiten
6. Schreibkräfte mit schwierigen Tätigkeiten
7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren
Tätigkeiten sich dadurch aus der Fallgruppe 5 und 6 herausheben, daß sie mindestens
zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern
Vergütungsgruppe VII
8. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 7., nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII
9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern
Vergütungsgruppe VIb
10. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 9. nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII
11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten,
die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel
selbständige Leistungen erfordern
Vergütungsgruppe Vc
12. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
13. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten,
die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel
selbständige Leistungen erfordern
Vergütungsgruppe Vb
14. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 12. nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vc
15. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
16. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die sich dadurch aus der Fallgruppe 15 herausheben, daß sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll sind
17. Leiterinnen und Leiter von größeren Kassen
Vergütungsgruppe IVb
18. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 16. und 17. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vb
19. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu
15., 16. und 17., deren Tätigkeiten sich dadurch aus Vergütungsgruppe Vb herausheben,
daß sie besonders verantwortungsvoll sind
Vergütungsgruppe IVa
20. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 19., die sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben
21. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu
19., die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches
aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben
Vergütungsgruppe III
22. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 21. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVa
23. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren
Tätigkeiten sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich
aus der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 21 herausheben
Vergütungsgruppe II
24. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 23. nach fünfjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III