April 2003

EGP 60
(K)

60. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schreibdienst, Sekretariat und Verwaltungsdienst (K)

Vergütungsgruppe X

1.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vorwiegend mechanischen Tätigkeiten
 

Vergütungsgruppe IX

2.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 1. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X  

3.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (z. B. als Telefonistinnen und Telefonisten, Botinnen und Boten, Pförtnerinnen und Pförtner, Schreibkräfte) mit einfachen Tätigkeiten
 

Vergütungsgruppe IXa

4.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 3. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IX
 

Vergütungsgruppe VIII

5.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung mit schwierigeren Tätigkeiten 

6.      Schreibkräfte mit schwierigen Tätigkeiten 

7.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Fallgruppe 5 und 6 herausheben, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern
 

Vergütungsgruppe VII

8.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 7., nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII 

9.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern
 

Vergütungsgruppe VIb

10.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 9. nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII 

11.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordern
 

Vergütungsgruppe Vc

12.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern 

13.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern
 

Vergütungsgruppe Vb

14.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 12. nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vc 

15.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern 

16.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die sich dadurch aus der Fallgruppe 15 herausheben, daß sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll sind 

17.     Leiterinnen und Leiter von größeren Kassen
 

Vergütungsgruppe IVb

18.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 16. und 17. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vb 

19.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 15., 16. und 17., deren Tätigkeiten sich dadurch aus Vergütungsgruppe Vb herausheben, daß sie besonders verantwortungsvoll sind
 

Vergütungsgruppe IVa

20.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 19., die sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben 

21.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 19., die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben
 

Vergütungsgruppe III

22.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 21. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVa 

23.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 21 herausheben
 

Vergütungsgruppe II

24.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 23. nach fünfjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III