April 2003

EGP 60
(B/L)

60. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schreibdienst, Sekretariat und Verwaltungsdienst (B/L)

Vergütungsgruppe X

1.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mechanischen Tätigkeiten, deren Ausführung keine Fachkenntnisse voraussetzt
 

Vergütungsgruppe IXb

2.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 1. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X 

3.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten 

4.      Telefonistinnen und Telefonisten 

5.      Amtsgehilfinnen und Amtsgehilfen, Botinnen und Boten, Pförtnerinnen und Pförtner
 

Vergütungsgruppe IXa

6.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 2. nach mindestens sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IXb 

7.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 3., 4. und 5. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IXb
 

Vergütungsgruppe VIII

8.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 7. nach mindestens sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IXa 

9.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung mit schwierigen Tätigkeiten 

10.     Schreibkräfte mit schwierigen Tätigkeiten  

11.     Telefonistinnen und Telefonisten mit umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit 

12.     Amtsgehilfinnen und Amtsgehilfen, Botinnen und Boten, Pförtnerinnen und Pförtner mit umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit
 

Vergütungsgruppe VII

13.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 9. bis 12. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII 

14.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche Fachkenntnisse erfordern
 

Vergütungsgruppe VIb

15.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 14. nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII 

16.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und in nicht unerheblichem Umfang selbständige Leistungen erfordern
 

Vergütungsgruppe Vc

17.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 16. nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIb 

18.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und überwiegend selbständige Leistungen erfordern
 

Vergütungsgruppe Vb

19.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 18. nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vc 

20.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche, umfassende, in der Regel durch eine Fachprüfung nachgewiesene Fachkenntnisse und überwiegend selbständige Leistungen erfordern (Anm.) 

21.     Leiterinnen und Leiter von größeren Kassen 

22.     Leiterinnen und Leiter von größeren Registraturen
 

Vergütungsgruppe IVb

23.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 20., 21. und 22. nach vierjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe Vb 

24.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 20., die sich durch eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit aus der Vergütungsgruppe Vb herausheben
 

Vergütungsgruppe IVa

25.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 24. nach mindestens vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVb 

26.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 24., die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben
 

Vergütungsgruppe III

27.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 26. nach mindestens vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVa 

28.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 26., die sich durch das Maß ihrer Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IVa herausheben
 

Vergütungsgruppe IIa

29.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 28. nach mindestens fünfjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III 

Anmerkung zu EGP 60

Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Entwicklungsdienst können an die Stelle von Fachprüfungen Auslandserfahrung und Sprachkenntnisse treten, sofern bei der Projektbearbeitung oder Personalvermittlung besondere Anforderungen hinsichtlich der Kenntnisse über entwicklungspolitische Zusammenhänge erfüllt werden.