April 2003
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EGP 01 |
01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale (K)
Vergütungsgruppe X
1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vorwiegend mechanischen Tätigkeiten
Vergütungsgruppe IX
2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 1. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X
3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten
Vergütungsgruppe IXa
4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 3. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IX
Vergütungsgruppe VIII
5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigeren Tätigkeiten
6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Fallgruppe 5 herausheben, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern
Vergütungsgruppe VII
7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 6. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII
8. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern
Vergütungsgruppe VIb
9. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 8. nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII
10. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordern
Vergütungsgruppe Vc
11. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
12. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern
Vergütungsgruppe Vb
13. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 11. nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vc
14. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern
15. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die sich dadurch aus der Fallgruppe 14 herausheben, daß sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll sind
Vergütungsgruppe IVb
16. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 15. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vb
17. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 14. und 15., deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Vergütungsgruppe Vb herausheben, daß sie besonders verantwortungsvoll sind
Vergütungsgruppe IVa
18. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 17., die sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben
19. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 17., die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben
Vergütungsgruppe III
20. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 19. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVa
21. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 19 herausheben
Vergütungsgruppe II
22. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 21. nach fünfjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III