vkm Deutschland - Landesverband Baden -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie

April 2003

EGP 01
(K)

01. Allgemeine Eingruppierungsmerkmale (K)

Vergütungsgruppe X

1.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit vorwiegend mechanischen Tätigkeiten

 

Vergütungsgruppe IX

2.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 1. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X 

3.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einfachen Tätigkeiten

 

Vergütungsgruppe IXa

4.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 3. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IX

 

Vergütungsgruppe VIII

5.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schwierigeren Tätigkeiten 

6.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Fallgruppe 5 herausheben, daß sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern

 

Vergütungsgruppe VII

7.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 6. nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIII 

8.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern

 

Vergütungsgruppe VIb

9.      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 8. nach sechsjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VII 

10.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordern

 

Vergütungsgruppe Vc

11.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern 

12.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordern

 

Vergütungsgruppe Vb

13.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 11. nach dreijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vc 

14.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordern 

15.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die sich dadurch aus der Fallgruppe 14 herausheben, daß sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll sind

 

Vergütungsgruppe IVb

16.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 15. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe Vb 

17.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 14. und 15., deren Tätigkeiten sich dadurch aus der Vergütungsgruppe Vb herausheben, daß sie besonders verantwortungsvoll sind

 

Vergütungsgruppe IVa

18.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 17., die sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben 

19.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 17., die sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung ihres Aufgabenbereiches aus der Vergütungsgruppe IVb herausheben

 

Vergütungsgruppe III

20.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 19. nach vierjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe IVa 

21.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 19 herausheben

 

Vergütungsgruppe II

22.     Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie zu 21. nach fünfjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe III


 

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