April 2003

Modellprojekte

Modellprojekte

ORDNUNG FÜR DIE ERPROBUNG VARIABLER VERGÜTUNGSBESTANDTEILE AUF
EINRICHTUNGSEBENE (MODELLPROJEKTE)

  1.  Durch Dienstvereinbarung kann für einen bestimmten Personenkreis (z.B. Einrichtung, Betriebsabteilung, Arbeitsgruppe ) in einem festzulegenden Zeitraum von höchstens drei Jahren der individuelle Anspruch auf:
  2. sowie die Steigerungen durch ganz oder teilweise umgewandelt werden.
     
  3. Die Umwandlung muss zu einem kollektiven Anspruch führen, für den Verteilungskriterien zu vereinbaren sind.

  4. Als Grundlage der Verteilungskriterien sind 
  5. zugelassen.
     
  6. Die individuelle Vergütung setzt sich zusammen aus der Monats-Grundvergütung sowie dem Ortszuschlag, zuzüglich
  7. Falls es nicht dauerhaft zu Vergütungen mit variablen Bestandteilen kommt, werden nach dem Erprobungszeitraum die unter Ziff. 1 genannten Vergütungsbestandteile (Lebensaltersstufen, Bewährungsaufstiege) bei der Rückkehr zu der Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien berücksichtigt.
     
  8. In der Einrichtung ist eine paritätisch besetzte Projektgruppe zu bilden. Leitung und Mitarbeitervertretung der Einrichtung entsenden jeweils mindestens zwei Beauftragte in die Projektgruppe, die laufend alle Fragen, die sich aus der Durchführung dieser Dienstvereinbarung ergeben, berät und beschließt.
     
  9. Die Dienstvereinbarung tritt mit der Beschlussmehrheit einer Arbeitsrechtsregelung durch Beschlussfassung der ARK DW-EKD in Kraft. Die ARK DW-EKD ist regelmäßig während der Erprobungszeit und nach Ablauf der Laufzeit über das Ergebnis der Erprobung in Kenntnis zu setzen.
  10.