April 2003

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Modellprojekte
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Modellprojekte
ORDNUNG FÜR DIE ERPROBUNG VARIABLER VERGÜTUNGSBESTANDTEILE AUF
EINRICHTUNGSEBENE
(MODELLPROJEKTE)
- Durch Dienstvereinbarung kann für einen
bestimmten Personenkreis (z.B. Einrichtung, Betriebsabteilung, Arbeitsgruppe
) in einem festzulegenden Zeitraum von höchstens drei Jahren der individuelle
Anspruch auf:
- Urlaubsgeld
und die
- Weihnachtszuwendung,
sowie die Steigerungen durch
- Lebensaltersstufen,
- Bewährungsaufstiege
und
- etwaige
allgemeine Vergütungserhöhungen
ganz oder teilweise umgewandelt
werden.
- Die Umwandlung muss zu einem kollektiven
Anspruch führen, für den Verteilungskriterien zu vereinbaren sind.
- Als Grundlage der Verteilungskriterien
sind
- betriebliche
Ergebniskennzahlen,
- eine
Verhaltens- und/oder Leistungsbeurteilung oder
- Zielvereinbarungen
zugelassen.
- Die individuelle Vergütung setzt sich
zusammen aus der Monats-Grundvergütung sowie dem Ortszuschlag, zuzüglich
- eventueller
Zeitzuschläge,
- allgemeiner
Zulagen,
- Schichtzulagen
und
- einem
variablen Vergütungsanteil, der nach festgelegten Methoden zu ermitteln ist.
- Falls es nicht dauerhaft zu Vergütungen
mit variablen Bestandteilen kommt, werden nach dem Erprobungszeitraum die unter
Ziff. 1 genannten Vergütungsbestandteile (Lebensaltersstufen, Bewährungsaufstiege)
bei der Rückkehr zu der Vergütung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien berücksichtigt.
- In der Einrichtung ist eine paritätisch
besetzte Projektgruppe zu bilden. Leitung und Mitarbeitervertretung der Einrichtung
entsenden jeweils mindestens zwei Beauftragte in die Projektgruppe, die laufend
alle Fragen, die sich aus der Durchführung dieser Dienstvereinbarung ergeben,
berät und beschließt.
- Die Dienstvereinbarung tritt mit der
Beschlussmehrheit einer Arbeitsrechtsregelung durch Beschlussfassung der ARK
DW-EKD in Kraft. Die ARK DW-EKD ist regelmäßig während der Erprobungszeit und
nach Ablauf der Laufzeit über das Ergebnis der Erprobung in Kenntnis zu setzen.