Tonerstaub aus Druckern und Kopierern
Laserdrucker und Kopierer arbeiten mit Toner, dessen Partikel bei unsachgemäßem Umgang für die Gesundheit gefährlich sein können.
Arbeitgeber müssen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz [externer Link, öffnet in eigenem Fenster] für eine geeignete Organisation sorgen, damit die notwendigen Maßnahmen auch durchgeführt werden. In den hier erwähnten Erläuterungen und Publikation wird eine Möglichkeit dargestellt, wie dieser Pflicht nachkommen werden kann kann (gerätekundige Person).
Folgendes sollten alle beachten:
- Papier nachfüllen darf jede und jeder.
- Beim Kopieren den Deckel geschlossen halten. „Trauerränder“ erhöhen die Schadstoffabgaben und verschmutzen die Walzen stärker.
- Nach längeren Kopierarbeiten oder größeren Ablagearbeiten die Hände gründlich mit kaltem Wasser und Seife waschen. So kann Tonerstaub von der Haut entfernt werden. Mit Warmwassser verkleben manche Tonerstäube!
Dafür gibt es die "Gerätekundigen":
- Toner nachfüllen, die Tonerkartusche oder den verschmutzten Ozonfilter wechseln.
- Papierstau entfernen. Hier gilt: Papier niemals gewaltsam entfernen. Dadurch kann unfixierter Tonerstaub freigesetzt werden.
- Papierreste zwischen den Walzen sollten nur nach Einweisung durch einen Servicetechniker entfernt werden. Dieser zeigt, wie dabei die Staubbildung gering gehalten werden kann.
- Nach der Entfernung eines Papierstaus sollten Sie die Geräteumgebung mit einen feuchten Tuch wischen und sich danach die Hände mit kaltem Wasser und Seife waschen.
Informationen für die Reinigungskräfte:
- Laserdrucker und Kopierer niemals ausblasen oder ausfegen.
- Geräteumgebung regelmäßig feucht wischen. Danach sollten die Hände mit kaltem Wasser und Seife gewaschen werden. Warmes Wasser verklebt manche Tonerstäube auf der Haut.
=> Infoblatt der BAUA (146 KB)
=> Untersuchungsbericht der BAUA (94 KB)

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