Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter -- Gewerkschaft für Kirche und Diakonie BADEN
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Oktober 2010

Dezember 2009

Arbeitsschutz - Definition

Der Arbeitsschutz umfasst alle rechtlichen, organisatorischen, technischen und medizinischen Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um die körperliche und psychische Unversehrtheit der in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliederten Arbeitnehmer zu schützen; ferner aber auch, um bestimmte Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess zu wahren.

(Wlotzke, Arbeitsschutzrecht - Aspekte zum Stand, Arbeitsschutz 1978, S. 147)


Dafür zielt der Arbeitsschutz zum einen auf die Abwehr von Gefahren, Schäden, Belästigungen oder vermeidbare Belastungen, zum anderen auf die Herstellung möglichst menschengerechter Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe oder Arbeitsumgebungen. Beide Zielrichtungen sind dynamische Prozesse, welche sich jeweils an den Erkenntnissen der Forschung und Wissenschaft als auch an dem neuesten Stand der Technik unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit messen lassen müssen.

Richtiger Arbeitsschutz dient auch dem umfassenden Ziel des Schutzes der menschlichen Gesundheit gemäß des Gesundheitsbegriffs der Weltgesundheitsorganisation: "Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens." (Vgl. Pieper/Vorath, Handbuch Arbeitsschutz)

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